Die 2-Raum-Ferienwohnung besteht aus einem Schlafzimmer mit Doppelbett sowie einem kombinierten Wohn-/Schlafraum mit Couch (die mögliche Aufbettung für 2 Personen läßt Sie entscheiden wo und wie Sie schlafen). Eine Einbauküche mit Spülmaschine sowie das Bad mit Wanne runden das Angebot ab. Eine Waschmaschine hilft das Reise-Gepäck (trotz Extragebühr) zu verkleinern – besonders bei Kindern. Der Meerblick wird im Sommer durch das Grün der Bäume von Jahr zu Jahr mehr beeinträchtigt.
Das Appartement ist im Penthousestil gebaut. An heißen Tagen können Sie die großen Fenster auf der Meerseite öffnen und in der Nachmittagssonne den Balkon nutzen. An kühleren Tagen ermöglicht Ihnen die große Fensterfront die Sicht vom Warmen aus. Die Wohnung erhielt - erneut in 2018 - vom Fremdenverkehrsverein für eine Belegung mit 2 Personen **** Sterne. Nach Corona haben wir es nicht mehr beantragt. Für eine Belegung mit 4 Personen wird eine Schlafgelegenheit im Wohnraum angeboten.
Ein gläserner Aufzug bringt Sie in das Appartement. Vom Strand trennen Sie nur ein kleiner Wald und 2-3 Geh-Minuten. Eine Haltestelle der Busse befindet sich ebenso in unmittelbarer Nähe, wie Lebensmittelgeschäfte und eine Bäckerei. Kinder finden einen Spielplatz auf dem Grundstück. Für Fahrräder steht ein Keller bereit.
Im Interesse unserer Gäste bitten wir um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustiere und das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist. Wir wollen auf jene Gäste Rücksicht nehmen, die mit asthmatischen oder allergischen Beschwerden bei uns Urlaub machen.
Kurtaxe:
Nach Gemeindeverordnung haben Mieter von Ferienwohnungen Kurtaxe zu bezahlen und nachzuweisen. Die aktuelle Höhe der Kurabgabe entnehmen Sie bitte der Kurabgabesatzung. Kurtaxe ist also von Ihnen vor Ort ! zu zahlen und durch Beleg nachzuweisen (können Sie bei Abreise den Verwaltern übergeben) . Ansonsten berechnen wir (Gebühr plus Aufwand) pro Person und Tag 6,00 € nach.
Ortsanfang von Binz (B/C2 im Lageplan des Gastgeberverzeichnisses)
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.