Nur wenige Schritte trennen Sie von einem der schönsten Sandstrände Rügens.
Die Ferienwohnung hat eine Größe von 85 m². befindet sich in der Erdgeschoss und hat zwei Terrassen. Die große Terrasse ist zur Strandseite und die kleine Terrasse ist zur Promenadenseite. Die Terrassen sind ausgestattet mit exklusiven Terrassenmöbeln, Tisch-, Relaxstühlen, Sonnenliegen, Sonnenschirm, Strandkorb und Wäscheständer. Man kann hier auch jederzeit, wenn es das Wetter erlaubt, eine gemeinsame Mahlzeit genießen und sorgen somit ebenfalls für ihr Wohlbefinden. Ihr Auto können sie auf einen eigenen Stellplatz kostenfrei abstellen. Der Stellplatz hat auch eine eigene Wallbox an der sie ihr E-Auto auch aufladen können.
Im Eingangsbereich befinden sich Garderobe, Gäste-WC und ein Nebenraum mit Infrarotkabine.
Mit zwei Schlafzimmern und zwei En-Suite-Bädern ist diese Unterkunft normalerweise für 4 Personen buchbar, sie kann aber auch für 2 Personen mehr aufgebettet werden. Die Wohnung ist dadurch ebenso perfekt für Familien geeignet, wie für befreundete Paare, die gemeinsam verreisen. Für die Aufbettung steht im Wohnzimmer ein komfortables Schlafsofa zur Verfügung. Nach Absprache mit den freundlichen Wohnungseigentümern können Aufbettung oder eventuelle zusätzliche Wäschepakete gebucht werden.
Für die kleinen Begleiter unter 4 Jahre stehen ein Hochstuhl und ein Reisebett (Decke und Wäsche bitte selbst mitbringen) zur Verfügung.
Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wobei ein Aschenbecher für Alle, die ohne Rauchen keinen Urlaub genießen können, zur Verfügung steht und damit auch diesem Besucher auf den Terrassen dies möglich ist.
Bekannt ist das ehemalige KdF-Bad noch als Ruine am schönsten Sandstrand der Insel in Prora. Eines der größten Denkmalobjekte Deutschlands wurde zu einem wahren Ferienparadies umgestaltet: moderne Apartments mit anspruchsvollem Design direkt am 7 km langen Traumstrand der Prorer Wiek, der durch die nahen Kreidefelsen ein geradezu karibisches Flair mit glasklarem Wasser hat.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.