Appartement 10
Dieses schöne 2-Raum-Appartement verfügt über eine Wohnfläche von ca. 42 m² und befindet sich im 1. Obergeschoss mit einem schönen Balkon zur Südseite mit teilweise seitlichem Blick zum Schmachter See.
Der Wohnraum verfügt über einen Esstisch und eine Schlafcouch, die als Aufbettung genutzt werden kann, eine Mini-Stereoanlage mit CD-Player, einen Flachbild-TV und eine im Wohnbereich harmonisch integrierte Küchenzeile.
Diese ist ausgestattet mit einem Kühlschrank mit Gefrierfach, einer Mikrowelle, einen 2-Platten-Herd, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster und diversem Kleininventar, das die Küchenausstattung komplettiert.
Weiterhin gibt es ein Schlafzimmer mit einem bequemen Boxspringbett (der Topper hat die Maße 1,80 m x 2,00 m) und ausreichend Platz für Ihre Garderobe sowie ein Bad mit Dusche/WC. Alle Böden sind entweder gefliest oder mit einem Teppichboden ausgestattet.
Kostenfreies WLAN steht Ihnen zur Verfügung. Ein PKW-Stellplatz pro Appartement steht auf dem Grundstück kostenfrei bereit. Wir bitten um Verständnis im Interesse unserer Gäste mit allergischen Beschwerden, dass wir das Mitbringen von Haustieren in dieser Wohnung nicht gestatten.
Das Appartement ist ideal geeignet für 1-3 Personen.
In angenehm ruhiger Lage im Herzen von Binz erwartet Sie der Wohnpark Stadt Hamburg. Die Häuser der gepflegten Anlage befinden sich auf dem Zinglingsberg in der Nähe der Wälder der Granitz - ideal für den Naturliebhaber sowie für den Aktivurlauber.
Zum Ortszentrum sowie zum Strand haben Sie jeweils nur einen Fußweg von ca. 10-12 Minuten. Auch der Wald mit ausgedehnten Wander- und Radwegen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Bitte beachten Sie, dass die Zuwegung zum Objekt recht steil ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, mit einem Kinderwagen oder kleineren Fahrzeugen kann der Zugang deshalb schwierig sein.
In der Anlage gibt es einen kleinen Kinderspielplatz, abschließbare Fahrradkeller sowie pro Appartement einen PKW-Stellplatz. Auch eine Münzwaschmaschine und ein Münztrockner stehen für Sie bereit. Der nächste Bäcker für die frischen Frühstücksbrötchen befindet sich nur wenige Gehminuten entfernt.
Diese Unterkunft wird von einem gewerblichen Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.